Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.06.2012 - 9 W 86/12   

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https://dejure.org/2012,17606
OLG Celle, 29.06.2012 - 9 W 86/12 (https://dejure.org/2012,17606)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.06.2012 - 9 W 86/12 (https://dejure.org/2012,17606)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Juni 2012 - 9 W 86/12 (https://dejure.org/2012,17606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Prozesskostenhilfe bei massearmen Insolvenzverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Prozesskostenhilfe bei massearmen Insolvenzverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1983
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.07.2009 - IX ZB 221/08

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs bei

    Auszug aus OLG Celle, 29.06.2012 - 9 W 86/12
    Die Durchsetzung des streitgegenständlichen Zahlungsanspruchs gehört nicht mehr zu seinen gesetzlichen Aufgaben (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009, IX ZB 221/08).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2011 - 9 W 13/11

    Insolvenzverfahren: Zumutbarkeitskriterien für eine Kostenaufbringung der

    Auszug aus OLG Celle, 29.06.2012 - 9 W 86/12
    Bei der Feststellung der Insolvenzmasse im Rahmen von § 207 Abs. 1 InsO sind Forderungen mit dem mutmaßlichen Realisationswert anzusetzen, weil dies der tatsächlich nur zu erwartende Massezuwachs ist, wobei dazu eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten ist und dementsprechend die Prozessaussichten, die Werthaltigkeit und das Kostenrisiko abzuwägen sind (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss v. 29.08.2011, 9 W 13/11, zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 22.09.2011 - 27 W 122/11

    Berücksichtigung von bestrittenen Ansprüchen zur voraussichtlichen Aktivmasse

    Auszug aus OLG Celle, 29.06.2012 - 9 W 86/12
    Die Rechtsbeschwerde war gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 ZPO zuzulassen, da die Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen in welchem Umfang (voller oder wirtschaftlicher Wert) bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 207 Abs. 1 InsO die Forderung zu berücksichtigen ist, für deren Durchsetzung Prozesskostenhilfe begehrt wird, in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich behandelt wird (vgl. OLG München, Beschluss vom 21.07.2011, 5 W 926/11; OLG Hamm, Beschluss vom 22.09.2011, 27 W 122/11).
  • OLG München, 21.07.2011 - 5 W 926/11

    Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter im Anfechtungsprozess

    Auszug aus OLG Celle, 29.06.2012 - 9 W 86/12
    Die Rechtsbeschwerde war gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 ZPO zuzulassen, da die Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen in welchem Umfang (voller oder wirtschaftlicher Wert) bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 207 Abs. 1 InsO die Forderung zu berücksichtigen ist, für deren Durchsetzung Prozesskostenhilfe begehrt wird, in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich behandelt wird (vgl. OLG München, Beschluss vom 21.07.2011, 5 W 926/11; OLG Hamm, Beschluss vom 22.09.2011, 27 W 122/11).
  • OLG Celle, 02.07.2012 - 9 W 92/12

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter bei

    Die dem angefochtenen Beschluss zugrunde liegende Annahme entspricht mithin der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluss vom 29. Juni 2012, 9 W 86/12, unter Zulassung der Rechtsbeschwerde) und anderer Obergerichte (vgl. OLG München, Beschluss vom 21. Juli 2011, 5 W 926/11; a. A. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 22. September 2011, 27 W 122/11).
  • LG Hamburg, 27.04.2015 - 316 O 376/14

    Prozesskostenhilfe für Insolvenzanfechtung bei Massekostenarmut

    Darüber hinaus schließt sich die Kammer zudem der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle und des Oberlandesgerichts München an, wonach Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden kann, wenn die Insolvenzmasse nicht einmal die Kosten des Insolvenzverfahrens deckt (OLG Celle, ZIP 2012, 1983 - Beschluss vom 29.06.2012, Az. 9 W 86/12, Juris Rn 5, 6; OLG München ZIP 2012, Beschluss vom 10.01.2012, Az. 5 U 4105/11, Juris Rn 8) Die Forderung, die der Antragsteller mit dem vorliegenden Verfahren durchsetzen möchte, hat dabei als ungewisse Forderung (hier auch in der Sache streitig) außer Betracht zu bleiben (OLG Celle aaO Juris Rn 6).
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